SDG Wechselsysteme – ADR geprüft ab 2021

12. April 2021

Wenn es um den Transport von hoch sensiblen Gütern, insbesondere Gefahrstoffen, mit Wechselbehältern geht, steht die Sicherheit an allererster Stelle. Seit dem 01.01.2021 gilt die Prüfpflicht von Wechselsystemen für den Gefahrguttransport, um in jeder Situation die sichere Fixierung des Wechselbehälters auf dem Fahrzeug zu gewährleisten.

SDG Wechselsysteme entsprechen höchsten Anforderungen an die Sicherheit und sind nach ADR-Richtlinie im Rahmen einer Baumusterprüfung auf Festigkeit und Materialverhalten mit starker Überbelastung TÜV-geprüft und ohne Einschränkungen freigegeben.

Als Spitzenreiter bei Flexibilität, Qualität und Sicherheit können SDG Wechselsysteme ohne Einschränkungen auch für den Transport von Gefahrstoffen in Wechselbehältern eingesetzt werden. SDG Wechselsysteme sind als Bausatz, als Komplettfahrzeug oder im Einrechnungsgeschäft bei Ihrem Nutzfahrzeughändler erhältlich.

Wenden Sie sich bei Interesse gerne an Ihren Händler vor Ort oder an unser Vertriebsteam in Bielefeld!

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